der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten
betreffend
die Vereinheitlichung des Lehrer-Dienst- und Besoldungsrechtes
Der Oö. Landtag möge beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einzutreten, dass für Bundes- und Landeslehrer ein einheitliches Dienst- und Besoldungsrecht entwickelt und mittelfristig eingeführt wird, in welchem auch eine Verpflichtung zur qualitätsorientierten Fortbildung für alle Lehrergruppen verankert ist.
Begründung
Da die Pädagogischen Akademien künftig in Pädagogische Hochschulen umgewandelt werden, deren Ausbildungsgang mit dem Bakkalaureat endet, sollte auch das Dienst- und Besoldungsrecht für alle Gruppen von Lehrerinnen und Lehrern einheitlich gestaltet werden.
Der Bedarf nach einheitlichen Regeln für Lehrer ergibt sich auch auf Grund von Prüfungen des Bundesrechnungshofes.
Der Rechnungshof des Bundes weist in seinem Bericht 2006/3 u.a. darauf hin, dass Fortbildungspflicht zwar für die Lehrer an mittleren und höheren Schulen des Bundes im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis gilt, nicht jedoch für die Vertragslehrer.
Die Anforderungen an das pädagogische Personal der österreichischen Schulen sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
Fortbildung soll nicht nur als Recht, sondern auch als Verpflichtung für alle Lehrerinnen und Lehrer gesehen werden. Die rechtlichen Bedingungen dafür sollen sowohl für Landes- als auch für Bundeslehrer gleich sein.
Deshalb soll im neuen Lehrer-Dienstrecht die Verpflichtung für eine einheitliche und qualitätsorientierte Fortbildung verankert werden.
Durch ein einheitliches Dienst- und Besoldungsrecht ist weniger bürokratischer Aufwand und damit verbunden eine Einsparung an reinen Verwaltungskosten zu erwarten. Die dadurch eingesparten Mittel sind für den Lehrbetrieb zu verwenden, um eine qualitätsorientierte Ausbildung der Kinder und Jugendlichen sicher zu stellen.
Linz, am 1. Juni 2006