der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten
betreffend den Oö. Familienzuschuss für Schulveranstaltungen
Der Oö. Landtag möge beschließen: Resolution
Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, die Richtlinien für den Oö. Familienzuschuss für Schulveranstaltungen (Schulveranstaltungshilfe) folgendermaßen zu ändern:
Die Förderung wird Eltern (oder Elternteilen) gewährt, wenn ein Kind im Laufe eines Schuljahres an einer mehrtägigen Schulveranstaltung, welche zumindest die Dauer von 4 Tagen erreicht, teilgenommen hat.
Begründung
Die Richtlinien für den Oö. Familienzuschuss für Schulveranstaltungen sehen derzeit für die Gewährung der Schulveranstaltungshilfe vor, dass mindestens zwei Kinder einer Familie im Laufe eines Schuljahres an jeweils mehrtägigen Schulveranstaltungen, welche insgesamt zumindest die Dauer von acht Tagen erreichen, teilgenommen haben.
Diese Regelung stellt jedoch für Eltern (oder Elternteile) mit nur einem schulpflichtigen Kind eine eklatante Schlechterstellung dar.
Es ist daher dringend erforderlich, die Schulveranstaltungshilfe auch Eltern (oder einem Elternteil) mit nur einem schulpflichtigen Kind, welches im Laufe eines Schuljahres an einer mehrtägigen Schulveranstaltung - in der Dauer von zumindest vier Tagen - teilgenommen hat, zu gewähren.
Linz, am 11. Mai 2006