Initiativantrag

 

der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten

betreffend

ein EU-rechtskonformes Fördermodell beim Ankauf von Musikinstrumenten

 

Der Oö. Landtag möge beschließen: Resolution 

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, ein EU-rechtskonformes Fördermodell zu entwickeln, welches sicherstellt, dass der oberösterreichische Musikinstrumentenhandel im Zuge der Förderung, welche den Bürgern für den Ankauf von Musikinstrumenten gewährt wird, keinen Nachteil erleidet.

Begründung

Derzeit werden Neuankäufe von Blas- und Percussionsinstrumenten vom Land Oberösterreich mit 20 % des Nettowarenwertes an die Musikkapelle gefördert. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob das jeweilige Musikinstrument in Österreich oder im EU-Ausland gekauft wird.

Aufgrund internationaler Umsatzsteuer-Differenzen sowie unterschiedlicher Marktpreise werden viele Musikinstrumente aber nicht in Österreich, sondern im benachbarten Ausland, zumeist in Bayern und Tschechien, gekauft.

Durch die derzeitige Förderregelung leiden nicht nur die heimischen Musik­instrumenten­­händler, sondern es werden auch indirekt ausländische Firmen mit österreichischem Steuergeld gefördert.

Die Oö. Landesregierung ist daher gefordert, ein Fördermodell zu entwickeln, welches im Einklang mit gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen sicherstellt, dass der oberöster­reichische Musikinstrumentenhandel keinen Nachteil erleidet.

Linz, am 11. Mai 2006