Initiativantrag

 

der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten

betreffend den Oö. Familienzuschuss beim Schuleintritt

 

Der Oö. Landtag möge beschließen: Resolution

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, die Richtlinien für den Oö. Familienzuschuss beim Schuleintritt (Schulbeginnhilfe) folgendermaßen zu ändern:

Die Förderung wird Eltern (oder einem Elternteil) von schulpflichtigen Kindern für jedes neue Schuljahr bis zum Ende der allgemeinen Schulpflicht gewährt. 

Begründung 

Die Richtlinien für den Oö. Familienzuschuss beim Schuleintritt sehen derzeit vor, dass die Schulbeginnhilfe erstmalig und einmalig den Eltern (oder einem Elternteil) gewährt wird, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben, welches erstmalig in eine öffentliche Pflichtschule Oberösterreichs in die erste Schulstufe eintritt.

Für die Eltern (oder einem Elternteil) eines schulpflichtigen Kindes oder mehrerer schulpflichtiger Kinder - der finanzielle Aufwand multipliziert sich mit der Anzahl der schulpflichtigen Kinder, wobei deren Bedarf an Schulmaterialien individuell ist und keine Synergieeffekte zulässt - ist jedoch nicht nur der Schuleintritt, sondern jeder Aufstieg in die nächste Klasse mit erheblichen Kosten verbunden.

Die unterzeichneten Abgeordneten halten es daher in einem familien- und kinderfreundlichen Land für dringend erforderlich, Eltern schulpflichtiger Kinder am Beginn jeder Schulstufe bis zum Ende der allgemeinen Schulpflicht zu unterstützen.

Linz, am 11. Mai 2006